
Einkleidung
In einer öffentlichen kirchlichen Feier erhält die Postulantin
das Ordenskleid, die Regel und die Konstitutionen der
Kreuzschwestern sowie einen Schwesternnamen. Mit der
Einkleidung beginnt das Noviziat.
Evangelische
Räte
sind die im Evangelium gegebenen Forderungen der Armut (Mt
19,21; Mk 10,21), der Jungfräulichkeit oder Keuschheit (Mt
19,12) und des Gehorsams (Mt 20, 20-28).
Im Geben und Annehmen, im freiwilligen Loslassen erfahren wir
Ordenschristen die tiefste Dimension der Freiheit.
Gelübde
Ein Gelübde ist ein Gott gemachtes Versprechen, das öffentlich
oder privat abgelegt werden kann.
Ordensgelübde werden öffentlich in einer liturgischen Feier vor
einem Vertreter der katholischen Kirche abgelegt und
verpflichten auf die Befolgung der evangelischen Räte (Armut,
Keuschheit, Gehorsam).
Kongregation
Eine Kongregation ist eine Ordensgemeinschaft bischöflichen
oder päpstlichen Rechts, deren Mitglieder "nur" einfache
(zeitliche und ewige) Gelübde ablegen - im Unterschied zu den
feierlichen Gelübden der monastischen Orden.
Konstitutionen
Konstitutionen sind richtungweisende Satzungen für ein Leben
nach dem Evangelium. Sie fördern und schützen das Zusammenleben
der Schwestern und dienen der Durchführung gemeinsamer
Aufgaben. Sie wahren die Einheit unseres internationalen
Schwesterninstituts, berücksichtigen aber auch die Eigenart und
Eigenständigkeit der Provinzen und Vikariate.
Noviziat
Mit der Einkleidung beginnt ein neuer (lat. novus)
Lebensabschnitt, der ein bis zwei Jahre dauert und der
intensiveren Einführung in das Ordensleben dient. Die Novizin
übt sich darin, nach der Regel und den Konstitutionen zu leben,
sie versucht, durch das Studium des Evangeliums, der Lehre der
Kirche und der Gründungsgeschichte tiefer in den Geist der
Kongregation einzudringen und durch das Gebet zu einer
lebendigen Gottesbeziehung zu gelangen.
Ordensinstitut
Ein Ordensinstitut ist eine Vereinigung von Mitgliedern, die
nach dem Eigenrecht öffentliche, ewige Gelübde ablegen, in
Gemeinschaft ein schwesterliches/brüderliches Leben führen und
sich apostolischen Aufgaben im Dienst der Kirche widmen. Das
Institut der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Kreuz ist ein
Institut päpstlichen Rechts und untersteht dem Papst als dem
höchsten kirchlichen Oberen.
Postulat
Fühlt sich eine Frau zu einem Leben berufen, das ganz auf Gott
ausgerichtet ist, so kann sie in ein Ordensinstitut eintreten,
wo sie vorerst eine Probezeit von einem halben bis zu einem
Jahr (= Postulat) absolviert. Sie lernt die Lebensweise und
Spiritualität sowie die Aufgaben der jeweiligen
Ordensgemeinschaft kennen und kann ihre Gemeinschaftsfähigkeit
und Eignung erproben.
Profess
In freier Entscheidung und mit Zustimmung der Oberen
verpflichtet sich die Novizin in der Profess durch die Ablegung
der Gelübde öffentlich zur Befolgung der drei evangelischen
Räte und bindet sich so an die Ordensgemeinschaft. Nach (meist)
fünfjähriger Erprobungszeit (=Juniorat) kann die Schwester
Profess auf Lebenszeit (= ewige Gelübde) ablegen und wird so zu
einem Mitglied mit allen Rechten und Pflichten der
Ordensgemeinschaft.
Provinz
umfasst die örtlichen Schwesterngemeinschaften eines bestimmten
Gebietes.
Regel
Die Regel ist die grundlegende Lebensordnung einer
klösterlichen Gemeinschaft. Sie stammt von einem Ordensstifter
und ist von der Kirche bestätigt.
Die Barmherzigen Schwestern vom heiligen Kreuz leben nach der
Regel vom Regulierten Dritten Orden des heiligen Franziskus von
Assisi.
Vikariat
Vikariate sind Regionen, die nicht die volle Eigenständigkeit
einer Provinz haben. Sie unterstehen der Generalleitung.