Am 2. März 2020 referierte Frau Dr. Christine Eckmayr, Vorstandsvorsitzende der Hospizbewegung Wels Stadt/Land vor der Geschäftsführerin Frau Mag. Dr. Andrea Wildberger, Heimleitung Sr. Ratholda Hinterdorfer, PDL Gertraud Bachleitner, Konventoberin Sr. Emanuela Lasinger, zahlreichen Schwestern, MitarbeiterInnen, Ehrenamtlichen, BewohnerInnen und Gästen zu diesem hochaktuellen Thema.
Zu Beginn hielt sie fest, dass die Sterbebegleitung im Altersheim ein wesentlicher Aufgabenbereich der PflegemitarbeiterInnen ist. Ihr gehe es darum, das theoretische Wissen dazu zu ergänzen.
Palliativpatienten haben zumeist ein hohes Alter, sind multimorbid, ohne
Aussicht auf Heilung. Dies ermöglicht keine kurative Therapie mehr. Die Arbeit
in der Palliativ Care beginnt jetzt: „Wenn andere meinen, da kann man nichts
mehr tun, gibt es für uns noch viel zu tun.“
Palliative Care wurde 1967
von der brit. Cecily Saunders im St. Christoph Hospice, London gegründet. Diese Betreuung „ummantelt“ den unheilbaren
Patienten mit Medizin, Pflege, psychosoziale Betreuung und Seelsorge.
Es gibt eine Begriffsunterscheidung
in Hospizbetreuung (Lebens-Sterbe-Trauerbegleitung) und Palliativbetreuung
(multiprofessionelles Team: Arzt, Pflege, Therapeut, Seelsorge).
Hospiz- und Palliativarbeit bedeutet Lebensbegleitung in den
Bedürfnissen dieser alten und kranken Menschen: „Was brauchen diese Patienten“:
- Körperlich: Beschwerdefreiheit – möglichst keine Schmerzen „total pain , angemessener Umgang mit Übelkeit, Atemnot, Hunger, Durst, Müdigkeit „Fatigue“, Verdauungsprobleme,…
- Psychisch: LIEBE – Zuwendung, Zeit, Verständnis, Dasein, Akzeptanz, Vertrauen, Kommunikation u. Information, letzte Dinge ordnen
- Sozial: Familie, zu Hause sein, nicht allein sein, an Aktivitäten teilnehmen (Ausflüge, Familienfeste etc.)
- Sprituell: woher kommen wir, wohin gehen wir –
Gebet, Sakramente, kulturellen Hintergrund beachten, Frieden und Versöhnung
finden
Wichtig sei, den Menschen an
der Hand nehmen und schauen was möglich ist.
Der letzte Wille in Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht,
Vorsorgedialog, Bewohnervertretung, Testament soll möglichst rechtzeitig schriftlich
verfasst werden.
Vorsorgedialog: vorausschauendes Nachdenken ans Lebensende ist eine sonstige Patientenverfügung, erfolgt schriftlich (§8 Patientenverfügungs-Gesetz) Es gilt immer der letzte geäußerte Wille. Er schafft Rechtssicherheit, bringt Orientierung in Krisensituation nach den Wünschen der Bewohner handeln zu können.
Mutmaßlicher Patientenwille: der Versuch zu erfahren (in Gespräch mit Angehörigen und Pflegepersonen und Hausarzt) wenn sich der Patient nicht mehr äußern kann, Bedürfnisse können sich im Betreuungsverlauf verändern, wichtig ist, zu klären: wo stehen wir, wo wollen wir hin und wie kommen wir hin.
Umgang mit Patienten mit Sterbewunsch/Todeswunsch
Ursachen: körperliche Symptome, psychische Probleme, soziale und spirituelle Probleme werden nicht mehr ertragen, man will anderen nicht zur Last fallen … Aufgabe ist es hier, diesen Wunsch wahrzunehmen und zu erkennen, auch Verständnis zeigen in Hinblick der akuten Situation, den Bewohner kompetent begleiten und für Suizidprävention zu sorgen. Die Erfahrung zeigt, dass diese Äußerungen vielschichtig sind und gleichzeitig mit dem Wunsch nach Leben verbunden sind.
Begriffsklärung:
aktive Sterbehilfe – Tötung auf Verlangen
Beihilfe zum Suizid – Medikament wird bereitgestellt
Passive Sterbehilfe – keine lebensverlängernde Maßnahmen, den natürlichen Ablauf des Sterbens zulassen
Indirekte Sterbehilfe – Schmerzbehandlung intensivieren
Behandlungsteam
Für Frau Dr. Eckmayr, auch
Arbeitsmedizinerin in Alten und Pflegeheimen ist es auch wichtig, dass die
Mitarbeiter in diesen oft belastenden Situationen auf das eigene Wohl achten
und in Supervision, Fall- und Teambesprechungen ihre eigenen Erfahrungen
aufarbeiten.
Recht auf gutes Sterben – aus der Deklaration der
Menschenrechte Sterbender
„Ich habe das Recht, von fürsorglichen, empfindsamen und klugen Menschen umsorgt zu werden, die sich bemühen, meine Bedürfnisse zu verstehen und fähig sind, innere Befriedigung daraus zu gewinnen, dass sie mir helfen, meinem Tod entgegenzusehen. Ich habe das Recht in Frieden und Würde zu sterben.“ Die MitarbeiterInnen zeigten sich dankbar und erfreut, in ihrem täglichen Handeln durch den Vortrag von Frau Dr. Eckmayr bestärkt und ermutigt worden zu sein. Besonders wertvoll wurde der Hinweis empfunden, die oft als drückend erlebte Nahrungskarenz in der Sterbephase als „Fastenvorbereitung“ für die „Transzendenz“ zu sehen. Ihre reiche Erfahrung, ihr engagiertes Eintreten für die Hospiz- und Palliativbewegung und ihr wertschätzender Umgang mit den Menschen werden als sehr wohltuend erlebt. Wir sind der Hausleitung dankbar für diese sehr bereichernde Fortbildung.