Finanzierung psychologischer Leistungen

Eine höchst erfreuliche Nachricht: Mit dem 1. Jänner 2024 wurde die klinisch-psychologische Behandlung in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) aufgenommen. Somit haben alle in Österreich versicherten Menschen Anspruch auf diese Leistung, die nun der ärztlichen Hilfe offiziell gleichgestellt ist. Je länger psychische Probleme unbehandelt bleiben, desto mehr verfestigen sich damit einhergehende schädigende Verhaltens- und Denkmuster. Nun sind endlich die Weichen dafür gestellt, dass den Betroffenen niederschwellig, rasch und leistbar geholfen werden kann.
Tiroler Tageszeitung Magazin vom 11.02.2024| Auflage: 71 254
Suchbegriff: Privatklinik Hochrum